Unsere Kinderschutzbeauftragten beraten, hören zu, helfen und können zu weiteren, geeigneten Anlaufstellen vermitteln.

Diana Rafaela Würz
kinderschutz@stk-hockey.de
+4915752584635

Tim Schäflein
kinderschutz@stk-hockey.de
+491714794612
Kinder- und Jugendschutzkonzept Steglitzer TK Hockey
1 Positionierung des Steglitzer TK
Der Steglitzer TK Hockey bekennt sich ausdrücklich zu seiner Verantwortung, Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen. Das Schutzkonzept ist verbindlicher Bestandteil der Vereinsarbeit und wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Er stellt sich zur Aufgabe, Maßnahmen zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen vor jeder Art von Gewalt zu initiieren.
Der Sport trägt zur körperlichen und seelischen Stärkung von Kindern und Jugendlichen bei, fördert ihre Persönlichkeitsentwicklung und hilft, soziale Kompetenzen zu erwerben. Er ist geprägt von einem engen Vertrauensverhältnis zwischen Kindern und erwachsenen Betreuer:innen. Hieraus ergibt sich eine Verantwortung für all diejenigen, die viel und eng mit jungen Menschen zusammenarbeiten. Für den Sportverein geht es darum, alle Kinder und Jugendlichen vor jedweder Form von Gewalt zu schützen und vorbeugende Maßnahmen zu deren Schutz zu ergreifen.
Der Verein setzt sich für die Prävention und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt im Sport ein. Der Vorstand wird in der Sitzung am 08.12.2025 das Schutzkonzept beschließen. Außerdem wird das Konzept bei der nächsten Mitgliedervollversammlung vorgestellt.
2 Analyse und Bewertung von Risikofaktoren im Verein
Eine Risikoanalyse wird jährlich von den Kinderschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit dem Abteilungsvorstand, den Trainer:innen und den Eltern durchgeführt. Die Ergebnisse werden dokumentiert und fließen in die Fortschreibung des Schutzkonzepts ein. Die erste Risikoanalyse ergab insbesondere Handlungsbedarf durch die unterschiedliche Platz- und Hallensituation, die im Verein allgegenwärtig sind.
Durch die getrennte Feld- und Hallensaison ergibt sich im Hockey ein regelmäßiger Wechsel der Trainings- und Spielorte im Verein. Zentraler Ort für Trainings- und Heimspiele ist während der Feldsaison vor allem das Gelände samt Kunstrasenplatz und Clubhaus auf dem Sochos Sportplatz in der Lessingstraße 8, 12169 Berlin, sowie Ausweichplätze und andere Örtlichkeiten bei Auswärtsspielen. Der Sochos Sportplatz kann als öffentlich zugänglicher Sportplatz auch von Nichtmitgliedern genutzt werden, woraus sich ein erhöhtes Risiko und erschwerte Kontrollmöglichkeiten ergeben. In unmittelbarer Nähe zum Platz stehen keine Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung. Diese gibt es im naheliegenden Gebäude der Sochos Halle, werden aber nur selten genutzt. Im Clubhaus am Kunstrasenplatz stehen Toiletten zur Verfügung.
In der Hallensaison nutzt der Verein die Sochos Halle für Heimspiele und Trainings. Hier stehen ausreichend Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung. Auch während der Hallensaison weicht der Verein zu Teilen auf andere Hallen aus. Besonderes Augenmerk liegt sowohl in der Feldsaison als auch in der Hallensaison auf Auswärtsspielen und Turnierfahrten, die an wechselnden Orten stattfinden. Hierbei werden die Spieler:innen von Trainer:innen, Betreuer:innen oder Eltern begleitet.
Bezüglich der Schulung und Ausbildung der Mitglieder ergreift der Verein derzeit die nötigen Maßnahmen im Rahmen des Kinderschutzsiegels, die Risikofaktoren minimieren sollen.
Weitere grundsätzliche Risiken können dennoch sein:
- Nähe und Distanz – Beziehung und Vertrauensverhältnisse zwischen Sportler:innen und Trainer:innen sowie Sportler:innen untereinander.
- Situationen, die zu Grenzüberschreitungen führen können.
- Räumliche Gegebenheiten, Wege zu und Lage von Sportstätten, Umkleiden und Duschen.
- Trainingsformen, Einzeltrainings, Trainingslager und Wettkämpfe mit Transport und Übernachtung.
- Fehlendes Fachwissen, nicht klar definierte Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Strukturen.
- Bedingungen, Strukturen und Arbeitsabläufe, die aus Täter:innensicht genutzt werden können.
- Soziale Netzwerke von Trainingsgruppen, Fotos und Website des Vereins.
3 Maßnahmen und Schutz
Im Folgenden definiert der Steglitzer TK Hockey seine Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt.
3.1 Wir respektieren die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen. Der Umgang mit jungen Menschen ist von Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten und tragen dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu schaffen und zu erhalten.
3.2 Wir nehmen unsere Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche an, gehen verantwortlich mit dieser Rolle um und missbrauchen unsere besondere Vertrauensstellung gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht. Wir beziehen aktiv Stellung gegen jede Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus. Wir respektieren das Recht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und wenden keine Form von Gewalt an, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art.
3.3 Wir schauen bei Gefährdung des Kindeswohls nicht weg, sondern beteiligen uns an dem Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch. Die Vereinsverantwortlichen und Trainer:innen werden regelmäßig zum Thema Kinderschutz geschult. Wir sind sensibel für entsprechende Anhaltspunkte und suchen bei ernsthaftem Verdacht fachlichen Rat und Unterstützung bei den zuständigen Jugendämtern und Beratungsstellen.
3.4 In der Vereinssatzung des Steglitzer TK Hockey ist deshalb folgender Passus unter § 12 Gewaltprävention verankert: Die Abteilung verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Sie stellt sich zur Aufgabe, Maßnahmen zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen vor jeder Art von Gewalt zu initiieren.
3.5 Vor Aufnahme der Tätigkeit wird von allen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis verlangt und nachweislich dokumentiert. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als drei Monate sein. Der Steglitzer TK Hockey beschäftigt keine Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat aus der Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen verurteilt worden sind.
3.6 Das Schutzkonzept sowie die Kontaktdaten der Kinderschutzbeauftragten sind im Vereinshaus ausgehängt und auf der Website veröffentlicht. Neue Trainer:innen und Betreuer:innen werden beim Eintritt über die Inhalte des Schutzkonzepts informiert und verpflichten sich mit ihrer Unterschrift zur Einhaltung des Ehrenkodex.
3.7 Der Steglitzer TK hat zwei Ansprechpersonen, die in ihrer Funktion als Kinderschutzbeauftragte per E-Mail unter kinderschutz@stk-hockey.de erreicht werden können. Diese haben am Workshop für Kinderschutzbeauftragte des Landessportbundes teilgenommen. Die Teilnahmebescheinigungen sind nachweislich dokumentiert.
3.8 Der Verein hat klare und transparente Verhaltensregeln, die allen bekannt sind. Die Verhaltensregeln sind im Ehrenkodex des STK gesammelt. Wir verpflichten uns zur Einhaltung dieser Leitlinien und schaffen Vertrauen bei jungen Menschen, bei Eltern und in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus sind alle beim STK tätigen Trainer:innen verpflichtet, den Ehrenkodex zu unterzeichnen. Die Verhaltensregeln gelten für alle ehren-, neben- und hauptamtlich tätigen Personen im Verein, die Kinder und Jugendliche betreuen oder beaufsichtigen.
Vereinsverantwortliche Personen wie Trainer:innen, Übungsleiter:innen und Betreuer:innen im Ehren- und Hauptamt
- tätigen keine diskriminierenden Äußerungen über Herkunft, sexuelle Identität, Aussehen, Religion etc.
- ermöglichen ein respektvolles Klima im Miteinander. Kinder, Jugendliche und Sportler:innen werden nicht beleidigt, erniedrigt oder sexualisierter Sprache ausgesetzt.
- halten den Zugang zu Trainingsstätten offen, besonders bei Einzeltrainings werden keine Türen geschlossen.
- nehmen nie Kinder und Jugendliche einzeln bzw. außerhalb der Mannschaft in ihre Privatbereiche, z.B. Haus, Garten, Umkleidekabine oder Wohnung.
- duschen nicht gemeinsam mit Kindern oder Jugendlichen.
- übernachten (auch bei Turnierfahrten) nicht mit Kindern und Jugendlichen allein in einem Raum.
- haben keine Geheimnisse mit Kindern und Jugendlichen.
- geben keine Geschenke an Kinder und Jugendliche, die nicht mit dem Team abgesprochen sind.
- haben keinen körperlichen Kontakt gegen den Willen der Kinder und Jugendlichen.
- haben keine sexuelle Beziehung zu Sportler:innen, die jünger als 18 Jahre alt sind.
- halten bei Bild- und Videoaufnahmen das Datenschutzgesetz ein und holen die Erlaubnis des Kindes sowie von Jugendlichen ein.
Ehrenkodex herunterladen
4 Intervention
Sobald Kindeswohlgefährdung im Verein vorliegt, wirkt der Interventionsplan.
Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung – Vereinfachte Darstellung einer Intervention
- Anhaltspunkte für eine Gefährdung werden wahrgenommen. Der betroffenen Person zuhören und Glauben schenken. Die betroffene Person schützen und ihre/seine Persönlichkeitsrechte wahren. Ruhe bewahren.
- Dokumentieren der anvertrauten Informationen. Wertungen und Interpretationen separat dokumentieren. Hierbei das Alter, Geschlechtsidentität (m/w/d), die Entwicklung der betroffenen Person berücksichtigen, keine Entscheidungen über den Kopf der/des Betroffenen treffen, keine Informationen an den Menschen unter Verdacht geben.
- Überprüfen der eigenen Gefühle und Empfindungen. Die Kinderschutzbeauftragten des Vereins kontaktieren.
- Die Kinderschutzbeauftragteb planen nächste Schritte oder nehmen Kontakt zu einer Fachberatungsstelle auf und holen Rat ein. Der Verein arbeitet im Verdachtsfall eng mit externen Fachstellen zusammen, z. B. mit dem Jugendamt Steglitz-Zehlendorf, dem Kinderschutz-Zentrum Berlin oder der Kinderschutz-Hotline Berlin (030 610066). Alle Verantwortlichen werden jährlich über das Interventionsverfahren geschult.
- Bei einem konkreten Verdacht informieren die Kinderschutzbeauftragten den Vorstand.
- Der Vorstand erörtert gemeinsam mit den Kinderschutzbeauftragten weitere mögliche vereinsinterne und rechtliche Schritte.
Dieses Schutzkonzept wird jährlich im Rahmen der Jugendversammlung oder der Abteilungssitzung überprüft und bei Bedarf angepasst. Es wird auf der Vereinswebsite veröffentlicht und im Vereinsheim ausgehängt. Der Steglitzer TK Hockey verpflichtet sich, das Thema Kinderschutz als festen Bestandteil seiner Vereinsarbeit zu verankern und die Präventionsarbeit kontinuierlich weiterzuentwickeln.


